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Meldung vom:
Zur Original-Meldung
Der Prüfungsausschuss hat für das Sommersemester 2023 eine zweite Frist für das Einreichen von Anträgen festgelegt, damit Anträge bei der Bearbeitung im Ausschuss noch berücksichtig werden können:
12. JUNI 2023
Bitte beachten Sie, dass ein schon zum Teil oder vollständig abgeleistetes Seminar nicht für die Bitte auf Aufhebung der Konsekutivität angeführt werden kann!
Nutzen Sie die Anträge der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät (LINK).
Alle Anträge reichen Sie bitte als unterschriebenes PDF per E-Mail mit einer aktuellen Leistungsübersicht beim Prüfungsamt ein (kristina.dubnack@uni-jena.de oder Studienamt.Chemgeo@uni-jena.de). Sie erhalten vom Prüfungsamt einen Bescheid, sobald die Ergebnisse des Prüfungsausschusses vorliegen.