Seiteninhalt im Überblick:
- Strukturen und Aktivitäten zur Qualitätssicherung
- Ansprechpersonen
- Weitere studienrelevante Informationen
Auf der Webseite des Studiendekanats finden Sie weitere Informationen rund um Studium und Lehre sowie Formulare, Handreichungen und Materialien zum Download.
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Studiendekan/in
Der Studiendekan/die Studiendekanin ist universeller Ansprechpartner für alle studentischen Belange.
Er/Sie koordiniert alle Angelegenheiten die Studierendenschaft betreffend und berät bei komplexeren Problemstellungen. Er/Sie berichtet dem Fakultätsrat, den Studiengangsverantwortlichen und den Fachschaften über die Ergebnisse der Systembefragungen und diskutiert mit diesen gemeinsam über das daraus resultierende Vorgehen. Er/Sie sitzt der Studienkommission vor.
Der Studiendekan/die Studiendekanin versteht sich zudem als das Sprachrohr der Studierenden im Fakultätsrat und berichtet dort zu Aspekten die Lehre der Fakultät betreffend.
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Fakultätsrat
Im Fakultätsrat werden alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Fakultät behandelt. Dies sind beispielsweise Organisation und Erfolgskontrolle von Forschung, Lehre und Verwaltung. Im Themenbereich Studienangelegenheiten sind dies:
- Vorschlag zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
- Beschluss von Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen
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Studienkommission
Die Studienkommission der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät übernimmt die nach § 25 a der Grundordnung der Friedrich-Schiller-Universität vorgesehenen Aufgaben einer Studienkommission des Fakultätsrates. Die Studienkommission tagt mindestens einmal pro Semester.
Die Amtszeit der Mitglieder der Studienkommission beträgt i.d. R. drei Jahre, die der studentischen Mitglieder i. d. R. ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Studienkommission gehören die/der Studiendekan/in als Vorsitzende/r, drei weitere Hochschullehrer/innen (bzw. zwei für den Fall, dass der Studiendekan/die Studiendekanin selbst gewähltes Mitglied ist), drei akademische Mitarbeiter/innen und drei Studierende an. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertretung benannt.
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Prüfungsausschüsse
Häufige studentische Belange, wie z.B. Härtefallanträge sowie Änderungen der Modulkataloge und Prüfungs- und Studienordnungen, fallen in den Arbeitsbereich der Prüfungsausschüsse.
Änderungsbedarf kann bestehen, wenn sich personelle Verantwortungen für Veranstaltungen ändern oder Namen und inhaltliche Schwerpunkte geändert werden müssen. Außerdem werden Hinweise von Studierenden hinsichtlich der Studierbarkeit der Studiengänge überprüft.
Jeder Studiengang hat einen Prüfungsausschuss, der alle wichtigen Entscheidungen die Lehre betreffend fällt. Die Prüfungsausschüsse tagen regelmäßig (nach Bedarf, mind. aber zwei Mal im Jahr).
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Studien- und Prüfungsamt
Das Studien- und Prüfungsamt ist Anlaufpunkt bei Fragen rund um das Prüfungswesen, z. B. bei Fragen zu An- oder Abmelden von Prüfungen und zur Anerkennung von Leistungen.
Zudem werden hier Bachelor- und Master-Arbeiten angemeldet sowie Spezial- und Härtefälle und Widersprüche zu Prüfungsabläufen und Notengebungen bearbeitet.
Durch das Studien- und Prüfungsamt werden alle Beschlüsse der Gremien auf Ebene der Studierendenschaft umgesetzt.
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Studiengangverantwortliche
Jeder Studiengang an der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät wird von einem/einer Studiengangverantwortlichen betreut. Diese überprüfen, insbesondere anhand der Ergebnisse der Systembefragungen, den Aufbau und die inhaltliche Ausgestaltung des entsprechenden Studiengangs vor allem hinsichtlich der Studierbarkeit. Gemeinsam mit dem Studiendekan/der Studiendekanin besprechen sie außerdem individuelle Problemfälle von Studierenden.
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Studienfachberatung
An der Fakultät bestehen verschiedene Beratungsangebote für Studierende. Neben dem Studien- und Prüfungsamt sind insbesondere die Studienfachberater Ansprechpartner bei Fragen zu Studienablauf, Studienorganisation und studienbegleitenden Praktika.
Die Studienfachberater/innen sind in der zentralen Studiengangsdatenbank der Friedrich-Schiller-Universität auf der Seite des entsprechenden Studiengangs genannt.
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Erasmus-Koordinatoren und -Koordinatorinnen/ Auslandsstudium
Die Erasmus-Koordinatoren bzw. -Koordinatorinnen informieren und beraten über Möglichkeiten des Auslandsstudiums mittels ERASMUS, über Partneruniversitäten, internationale Austauschprogramme und Kooperationen.
Sie unterstützen Studierende bei der Planung des Auslandsstudiums und sind Ansprechpartner für die Bewerbung für ein Auslandsstudium sowie die Vereinbarung von Learning Agreements.
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Fachschaftsräte
Die Fachschaftsräte (FSR) sind die gewählte Interessenvertretungen aller Studierenden eines Faches.
Sie arbeiten eng mit dem Studiendekan zusammen, erhalten die Ergebnisse der Systembefragungen und arbeiten daraufhin Änderungsvorschläge für die Prüfungssauschüsse oder den Fakultätsrat aus. In letzteren entsenden die Fachschaften Vertreter zur Mitbestimmung auf Fakultätsebene.
Darüber hinaus unterstützen die Fachschaftsräte Studieninteressierte und Studierende bei Fragen zum Studium und organisieren Veranstaltungen des studentischen Lebens.
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Fakultätsbeirat/ externe Expertinnen und Experten
Der Fakultätsbeirat berät die Fakultät im Hinblick auf die Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Profils und bei Fragen zu Studium und Lehre. Im Rahmen der Fakultätsbeiratsbegehung wird daher die Studiengangsentwicklung mit den jeweils anwesenden fachlich zugehörigen Mitgliedern des Fakultätsbeirats diskutiert.
Der Beirat setzt sich aus externen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und öffentlichem Leben zusammen.
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Stabsstelle Qualitätsentwicklung in der Lehre/ Systembefragungen
Die Qualitätsentwicklung in der Lehre an der Fakultät erfolgt in Zusammenarbeit und mit Unterstützung von zentralen universitären Einrichtungen, insbesondere mit der Stabsstelle Qualitätsentwicklung in der Lehre und dem Universitätsprojekt Lehrevaluation.
Wesenliche von o.g. Einrichtungen durchgeführte Maßnahmen sind die Evaluation von einzelnen Lehrveranstaltungen und die Systembefragungen zur Studiengangsevaluation, bei denen Studierende regelmäßig zur gesamten Lehr- und Studiensituation in ihrem Studiengang befragt werden. Die Ergebnisberichte der Befragungen werden dabei den entsprechenden Gremien und Personen an der Fakultät zur Verfügung gestellt und diskutiert.
Die Gremien der Fakultät - Der Weg eines Änderungsvorschlags zum Beschluss
Hat sich durch die Vorschläge von Studierenden, den Studiengangsverantwortlichen oder des Studiendekans/der Studiendekanin sowie durch die Ergebnisse der Evaluationskultur Änderungsbedarf ergeben, sieht die Verfahrensweise an der Fakultät einen dreistufigen Weg vor.
1. Prüfungsausschüsse
Häufige studentische Belange wie z.B. Härtefallanträge sowie Änderungen der Modulkataloge, Prüfungs- und Studienordnungen fallen in den Arbeitsbereich der Prüfungsausschüsse. Änderungsbedarf kann bestehen, wenn personelle Verantwortungen für Veranstaltungen an andere Kolleg*innen übergehen und Namen und inhaltliche Schwerpunkte geändert werden müssen. Außerdem werden Hinweise von Studierenden sehr ernst genommen und daraufhin die Studierbarkeit der Studiengänge überprüft.
Jeder Studiengang hat einen Prüfungsausschuss, der alle wichtigen Entscheidungen die Lehre betreffend fällt. An der Fakultät treffen sich regelmäßig (nach Bedarf, mindestens aber zwei Mal im Jahr) die Prüfungsausschüsse für die chemischen Studiengänge, für die Studiengänge des Institutes für Geographie, für die geowissenschaftlichen Studiengänge sowie ein Prüfungsausschuss für den Studiengang Materialwissenschaften.
Jeder Prüfungsausschuss besteht aus Professor*innen, akademischen Mitarbeiter*innen und studentischen Vertreter*innen.
2. Studienkommission
Wurden die nötigen Änderungen durch die Prüfungsausschüsse herausgestellt, berät die Studienkommission über diese und schlägt dem Fakultätsrat zur Beschlussfassung vor. Damit entlastet er den Fakultätsrat.
In der Studienkommission sind drei Professor*innen, drei akademische Mitarbeiter*innen und drei studentische Vertreter*innen vertreten. Den Vorsitz hat der/die Studiendekan/in. Die Studienkommission ist ein beratendes Gremium.
3. Fakultätsrat
Als letzte Instanz beschließt der Fakultätsrat die Änderungsbeschlüsse der Prüfungsausschüsse und Studienkommission. Daneben sind die Hauptaufgaben des Fakultätsrates die Haushaltsaufteilung sowie die personelle Besetzung von Stellen. Auch Berufungs-, Habilitations- oder Promotionsverfahren werden hier besprochen.
Des Weiteren berichtet der Studiendekan/die Studiendekanin regelmäßig zu bestimmten Aspekten die Lehre betreffend (z.B. Lehrbelastung). Sollte Bedarf zur Einrichtung weiterer institutsübergreifender Arbeitsgruppen bestehen, veranlasst der Fakultätsrat deren Gründung.
Der Fakultätsrat wählt zudem den Dekan/die Dekanin der Fakultät. Der Dekan/die Dekanin bestellt den Prodekan/die Prodekanin sowie den Studiendekan/die Studiendekanin. Diese drei bilden das Dekanat und leiten die Sitzungen des Fakultätsrats. Der Dekan/die Dekanin vertritt die Fakultät nach außen und im Universitätssenat. Er/Sie hat Richtungskompetenz und kann Richtlinien für die gesamte Fakultät festlegen.
Die Fakultätsratssitzungen finden ein Mal pro Monat während der Vorlesungszeit statt. Teilnehmer*innen sind alle gewählten Professor*innen, Vertreter*innen des akademischen Mittelbaus, Vertreter*innen aus Technik und Verwaltung sowie die Vertreter*innen der Fachschaften.
Das Protokoll jeder Sitzung wird anschließend auf der Webseite der Fakultät zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen:
Qualitätssicherungskonzept in Studium und Lehre an der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultätpdf, 526 kb
Webseite des Studiendekanats: Materialien und Hinweise für Lehrende und Studierende