Ausschreibungsbild der Förderung Freiraum 2025

Freiraum 2026 - Ausschreibung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre schreibt erneut „Freiraum“ für Offenheit und Kreativität in der Lehre aus.
Ausschreibungsbild der Förderung Freiraum 2025
Foto: Screenshot: Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Die Stiftung fördert mit dieser Ausschreibung erneut die Freiheit der Lehre und ermöglicht es Hochschullehrenden, kreative bzw. experimentelle Ideen in ihrer Lehre zu entwickeln und zu erproben. Thematische oder fachliche Schwerpunkte gibt es nicht; die Ausschreibung ist auf Vorhaben ausgerichtet, die durch ihr Innovationspotenzial im Hinblick auf die akademische Lehre überzeugen, den Lernprozess der Studierenden in den Mittelpunkt stellen und Veränderungen am jeweiligen Standort anstoßen möchten. Im Rahmen von Freiraum 2026 stehen insgesamt 34 Mio. Euro zur Verfügung.

Informationen zur Förderung

Förderdauer, Förderungszeitraum und Höhe der Förderung je Projekt
Die Projektförderung beginnt zum 01.04.2026. Die maximale Projektlaufzeit umfasst 24 Monate und endet damit am 31.03.2028. Die maximale Fördersumme beträgt 400.000 Euro pro Projekt. Die Art der Förderung ist offen; beantragt werden können z.B. Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektbezogene Investitionen.

Wer kann gefördert werden?
Alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich beschäftigten Personen sind antragsberechtigt. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht, wobei auch hier die Antragstellung über eine antragsberechtigte Person erfolgen muss. Antragsberechtigt sind Lehrbeauftragte und Studierende folglich nicht.

Antragsverfahren
Dem inhaltlichen Auswahlprozess ist ein Verfahren zur Interessenbekundung vorgeschaltet. Vom 10. bis 20. Februar 2025 (14 Uhr) können Interessenbekundungen (pro Person und pro Projektidee jeweils nur eine) über das Förderportal der Stiftung eingereicht werden. Aus den eingereichten Interessenbekundungen wird per Losverfahren ermittelt, wer zur Antragstellung berechtigt ist. Die ausformulierten und inhaltlich auf der Projektidee der Interessenbekundung aufbauenden Anträge können sodann vom 19. März bis zum 30. April 2025 (14 Uhr) eingereicht werden.

Wichtige Hinweise zum universitätsinternen Verfahren: Für die Antragstellung ist eine Bestätigung der Hochschulleitung über die administrative Unterstützung notwendig. Um diese zu erhalten, sind alle vollständigen Antragsunterlagen (inkl. Finanzierungsplan) bis spätestens 6. April 2025 an die Akademie für Lehrentwicklung zu senden (ausschließlich per Mail: ale@uni-jena.de).

In dieser E-Mail ist zu bestätigen, dass

  1. für das beantragte Projekt keine anderweitige Finanzierung gegeben ist und dass
  2. vor der Einreichung im Stiftungsportal keine wesentlichen Änderungen im Antrag oder dem Finanzierungsplan vorgenommen werden.

Die Bestätigung der Hochschulleitung wird dann schnellstmöglich durch die Geschäftsstelle der ALe eingeholt und den Antragstellenden für die eigenständige Einreichung des Antrags bis spätestens 25. April 2025 übermittelt.

Weitere Informationen zur Ausschreibung
Die detaillierten Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf folgender Internetseite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre: https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/freiraum/Externer Link