Studium
Studieninhalte
Das Bachelor-Studium der Biogeowissenschaften basiert auf einer fundierten Ausbildung in Mathematik, Physik und insbesondere Chemie in den ersten Semestern. Es werden umfangreiche Inhalte aus den Geo- (z.B. Hydrogeologie, Umweltgeochemie, Bodenkunde) und Biowissenschaften (z.B. Limnologie, Mikrobiologie) vermittelt und in speziell für den Studiengang geschaffenen Lehrveranstaltungen (Bio-Geo-lnteraktionen, Berg- und Umweltrecht) integrativ zusammengeführt.
Die Exkursionen haben einen hohen Praxisbezug. Sie dienen dazu, Umweltprozesse in der Natur zu beobachten, um sie besser verstehen und einordnen zu können.
Im 5. Semester erwartet die Studierenden ein vielfältiges Wahlangebot bei den sogenannten Wahlpflichtmodulen, wodurch ein Auslandsstudium ohne Studienverlängerung möglich ist.
Ein 6-wöchiges Berufspraktikum gegen Ende des Studiums gibt einen Einblick in typische Berufsfelder und vermittelt erste Kontakte zur Berufswelt.
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Studienplan
Der aktuelle Studienplan zum Bachelor-Studiengang Biogeowissenschaften steht hierExterner Link zum Download bereit.
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Modulkatalog - Bachelor of Science Biogeowissenschaften
Der aktuelle Modulkatalog Bachelor of Science Biogeowissenschaften steht hierExterner Link zum Download bereit.
Zusatzmodule
Zusatzmodule sind solche Module, die nicht auf die im Bachelor und Master zu erwerbenden Leistungspunkte angerechnet werden.
Zusatzmodule bieten den Studierenden die Möglichkeit, zusätzlich zu den fachlich passfähigen Modulen des Studienganges Biogeowissenschaften weitergehende Kompetenzen zu erwerben.
Zusatzmodule sind inhaltlich nicht näher eingegrenzt, es kann sich zum Beispiel um Module zu soft skills wie Sprachkurse handeln, aber auch um fachliche Inhalte aus benachbarten Disziplinen.
Ein Zusatzmodul kann auf Antrag an das Prüfungsamt auf dem Zeugnis kenntlich gemacht werden, wenn
- das Modul über die Friedrich-Schiller-Universität angeboten wurde (z.B. Fremdsprachenzentrum, andere Fakultäten..)
- das Modul mit Leistungspunkten versehen ist
- das Modul mit einer benoteten Prüfung abgeschlossen wurde
- der Studierende über das erbrachte Modul einen entsprechenden Nachweis beibringen kann
Sind Sie unsicher, ob ein von Ihnen belegtes oder zu belegendes Modul diese Anforderungen erfüllt, so nehmen Sie bitte eine Studienberatung des Prüfungsamtes oder Ihrer Fachstudienberater in Anspruch.
Empfohlene ZusatzmoduleExterner Link (im Aufbau)
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Studien-/Prüfungsordnung
Studien-/Prüfungsordnung
Die Kriterien anhand derer die Leistungen der Studierenden beurteilt werden, sind in der Studienordnung und der Prüfungsordnung des Bachelor- Studiengangs Biogeowissenschaften festgelegt.
Die Prüfungs- und Studienordnung steht den Studierenden auf dieser Seite als Download zur Verfügung. Darüber hinaus können die Studierenden in allgemeinen Fällen Fachstudienberatungsleistungen in Anspruch nehmen und in speziellen Fällen Rücksprache mit dem Modulverantwortlichen nehmen.
Detaillierte Inhalte der einzelnen Module finden sich bei den Modulbeschreibungen und werden von den verantwortlichen Lehrenden zu Beginn des Semesters vorgestellt.
Studienordnung
Studienordnung vom 9. März 2009Externer Link
1. Änderung der Studienordnung vom 18. April 2012Externer LinkPrüfungsordnung
Prüfungsordnung vom 9. März 2009Externer Link
1. Änderung der Prüfungsordnung vom 29. Juni 2011Externer Link
2. Änderung der Prüfungsordnung vom 18. April 2012Externer Link -
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss Bachelor
Der Prüfungsausschuß Bachelor Biogeowissenschaften setzt sich wie folgt zusammen:
- Prof. Dr. Kai Uwe Totsche (Vorsitzender)
- Prof. Dr. Erika Kothe
- Prof. Dr. Kirsten Küsel
- Prof. Dr. Thorsten Schäfer (stellvertretender Vorsitzender)
- Dr. Dirk Merten
- Dr. Katrin Krause
- cand. Bachelor Biogeowissenschaften Carla-Lena Peter (Studentisches Mitglied)
Beschlüsse und ergänzende Mitteilungen des Prüfungsausschusses
Durchführung von Projektmodulen (Bachelor und Master)
Alle Projektmodule müssen zwingend im Rahmen der im Studienverlaufsplan vorgegebenen Zeiten durchgeführt werden. Eine Abweichung von diesen Zeiten ist nur im Ausnahmefall möglich und dem Modulverantwortlichen im Vorfeld zu begründen. Das Projektmodul muss vor Beginn angemeldet werden und der Betreuer der Arbeit muss benannt werden. Eine Verlängerung von Projektmodulen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Werden diese Regularien ohne Rücksprache mit dem Modulverantwortlichen nicht eingehalten, gilt das Projektmodul als nicht durchgeführt.
Verlängerung von Abschlussarbeiten
Eine Verlängerung von Abschlussarbeiten ist nur in Fällen möglich, wo das Verschulden für das Nichteinhalten der Abgabefrist nicht beim Studierenden liegt. Der Antrag auf Verlängerung muß mindestens 2 Wochen vor Ablauf der Abgabefrist formlos an den Prüfungsausschußvorsitzenden gerichtet werden. Für den Antrag ist die Befürwortung des Erstgutachters einzuholen und dem Antrag beizulegen. Im Falle einer Bewilligung ist auch der Zweitgutachter über die Verlängerung und die neue Abgabefrist zu informieren.
Hinweis
Es können grundsätzlich keine Module aus dem Bachelor Biogeowissenschaften leistungspunkt- und notenrelevant in den Master Biogeowissenschaften eingebracht werden. Wurden die Module jedoch nicht bereits im Bachelorstudiengang eingebracht und stehe keine Kapazitätsprobleme entgegen, können die Module im Master belegt werden und als Zusatzmodule (keine LP und keine Notenrelevanz für den Masterabschluß) auf dem Masterzeugnis dokumentiert werden.
Betreuung von Abschlußarbeiten
Ab sofort sind sämtliche Anmeldungen zu Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) über den Prüfungsausschußvorsitzenden (Prof. Totsche) an das Prüfungsamt zu richten. Das Anmeldeformular wird entsprechend modifiziert.
Betreuung von externen Abschlußarbeiten
Die externe Betreuung von Abschlußarbeiten ist in Ausnahmefällen möglich. In diesen Fällen muß ein maßgeblich am Studiengang Biogeowissenschaften Lehrender als Erstgutachter fungieren. Entscheidungen dazu trifft der Prüfungsausschußvorsitzende (Prof. Totsche)
Auslandsstudium
Für ein Auslandsstudium kommt im Bachelor Biogeowissenschaften das 5. Semester, für den Master Biogeowissenschaften das 2. Semester in Betracht. Bezüglich der im Ausland belegten Module müssen sich die Studierenden im Vorfeld mit den Fachstudienberatern (Prof. Dr. K.U. Totsche und/oder Dr. D. Merten) abstimmen. Für die organisatorische Beratung sollten sich die Studierenden dringend an das Internationale Büro der Friedrich-Schiller-Universität wenden. Die Finanzierung des Auslandsaufenthaltes obliegt allein den Studierenden. Für eine mögliche Finanzierung kommt das ERASMUS-Programm in betracht. Bitte wenden Sie sich je nach der bevorzugten fachlichen Ausrichtung Ihres Auslandsstudiums an die ERASMUS-Beauftragten der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät bzw. der Biologisch-Pharmazeutischen Fakultät.
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Bachelorarbeit
Anmeldung zur Bachelorarbeit
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und lassen ihn sowohl von Ihrem Erstgutachter, als auch vom Zweitgutachter unterzeichnen. Bitte schreiben Sie Ihren Namen, sowie die Namen von Erst- und Zweitgutachter(in) leserlich! Der vom/von der Antragsteller/in, sowie beiden Gutachter(innen) unterschriebene Antrag ist spätestens zwei Wochen vor Antritt der Bachelorarbeit im Prüfungsamt der Chemisch-Geowissenschaftliehen Fakultät abzugeben.
Antrag auf Zulassung zur Bachlorarbeit im Studiengang Biogeowissenschaften
Beschluss des Prüfungsausschusses
Gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses Biogeowissenschaften vom 04.09.2013 gilt ab sofort folgende Regelung:
Es wird ein Kernteam festgelegt, welches den Studiengang Biogeowissenschaften in Forschung und Lehre massgeblich trägt.
Mindestens ein Gutachter der Bachelorarbeit muß zwingend aus diesem Kernteam stammen!
Das Kernteam besteht aus
- Prof. Dr. Anke Kleidon-Hildebrandt
- Prof. Dr. Erika Kothe
- Prof. Dr. Kirsten Küsel
- Prof. Dr. Falko Langenhorst
- Prof. Dr. Juraj Majzlan
- Prof. Dr. Thorsten Schäfer
- Prof. Dr. Kai Uwe Totsche
- Dr. Katrin Krause
- Dr. Dirk Merten
Verlängerung der Bachelorarbeit
Laut §12Absatz 4 können Abschlusarbeiten auf Antrag beim Prüfungsauschuss um 3 Wochen verlängert werden.
Der formlose Antrag ist durch den Kandidaten/die Kandidatin beim Prüfungsausschuss BGW (zu Händen Prof. Totsche) schriftlich zu stellen. Das Einverständnis des Erstgutachters/der Erstgutachterin ist vorher einzuholen und auf dem Antrag zu dokumentieren. Der Grund der Verlängerung darf nicht im eigenen Verschulden des Kandidaten/oder der Kandidatin liegen. Die formlosen Anträge müssens spätesten 2 Wochen vor der mit der Zulassung zu Abschlussarbeit festgelegten Abgabefrist gestellt werden. Der Antrag ist bevorzugt über das Sekrerariat Hydrogeologie einzureichen.
Nach Prüfung des Antrages wird der Kandidat/die Kandidatin und das Prüfungsamt über den Entscheid informiert.
gez. Kai Totsche (28-06-2012)