Prof. Dr. Georg Pohnert

Prof. Dr. Georg Pohnert wird Interimspräsident der Universität Jena

Die Hochschulversammlung hat den Vizepräsidenten für Forschung zum vorläufigen Leiter gewählt
Prof. Dr. Georg Pohnert
Foto: Anne Günther (Universität Jena)
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Meldung vom: | Verfasser/in: Ute Schönfelder/Katja Bär
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In ihrer Sitzung am 7. November hat die Hochschulversammlung der Universität Jena den Vizepräsidenten für Forschung, Prof. Dr. Georg Pohnert, zum vorläufigen Leiter der Universität gewählt. Diese Wahl war notwendig geworden, nachdem Prof. Dr. Walter Rosenthal Ende Oktober aus dem Präsidentenamt ausgeschieden ist. Als gewählter Leiter wird Prof. Pohnert nun vom Ministerium bestellt und nimmt bis zum Amtsantritt einer neu gewählten Präsidentin oder eines neu gewählten Präsidenten die Aufgaben des Präsidenten der Universität Jena wahr.

Universitätsratsvorsitzender Prof. Dr. Wolfgang Marquardt: „Ich freue mich, dass Georg Pohnert in dieser Übergangsphase die Amtsgeschäfte des Präsidenten wahrnimmt. Er hat in den vergangenen Jahren als Vizepräsident für Forschung mit strategischer Förderung von Forschung und Transfer maßgeblich zum Erfolg der Universität Jena beigetragen. Er steht für Kontinuität in der Exzellenzbewerbung und wird von den Mitgliedern und Angehörigen der Universität ebenso geschätzt wie von externen Partnern.

Georg Pohnert, Jahrgang 1968, hat in Karlsruhe Chemie studiert und wurde an der Uni Bonn promoviert. Es folgte ein Postdoc-Aufenthalt in den USA, bevor er 1998 als Gruppenleiter an das Max-Planck-Institut für chemische Ökologie in Jena wechselte. 2003 habilitierte er sich an der Universität Jena im Fach Organische Chemie und folgte 2005 einem Ruf an die ETH Lausanne. Mit einer Lichtenberg-Professur der VolkswagenStiftung kehrte er 2007 an die Uni Jena zurück und hat seitdem die Professur für Bioorganische Analytik inne. Seit 2019 ist er Vizepräsident für Forschung der Universität. 

Gemäß § 30 Abs. 10 ThürHG wählt die Hochschulversammlung aus dem Kreis der bisherigen Präsidiumsmitglieder einen vorläufigen Leiter, wenn zwischen dem Amtszeitende des Präsidenten und dem Amtsantritt eines Nachfolgers ein zeitlicher Abstand besteht. Der Hochschulversammlung gehören die stimmberechtigten Senatsmitglieder und die externen Mitglieder des Universitätsrates, die Gleichstellungsbeauftragte, der Diversitätsbeauftragte, der Personalratsvorsitzende und die Schwerbehindertenvertretung an. Den Vorsitz führt der Universitätsratsvorsitzende. 

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